AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vironaquelt

Viele AGB sind so abstrakt, dass man sie nach der dritten Zeile wieder weglegt. Ich halte es lieber klar und nachvollziehbar. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreibe ich, auf welcher Grundlage ich Leistungen der Bauprojektsteuerung erbringe, wie Anfragen zu Aufträgen werden, welche Pflichten wir jeweils übernehmen und wie mit Terminen, Vergütung, Haftung und Änderungen umgegangen wird. Die Regelungen gelten für alle Verträge zwischen Vironaquelt und meinen Auftraggebern, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.

Zuletzt überarbeitet am 07. August 2026, um Formulierungen zu Leistungsumfang, Haftung und Zahlungsmodalitäten zu präzisieren.

Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die ich im Bereich Bauprojektsteuerung, Projektorganisation, Termin- und Kostensteuerung sowie Koordination von Projektbeteiligten erbringe. Auftraggeber können Unternehmen, Körperschaften oder private Bauherrschaften sein. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ich ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimme. Mündliche Nebenabreden werden erst wirksam, wenn sie in Textform bestätigt wurden.

Vertragsschluss und Leistungsumfang

Anfragen zu Leistungen können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular erfolgen. Auf Basis Ihrer Angaben erstelle ich in der Regel ein Angebot oder eine Leistungsbeschreibung, in der Umfang, voraussichtliche Dauer, Honorarstruktur und besondere Rahmenbedingungen skizziert werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Sie dieses Angebot innerhalb der genannten Frist in Textform annehmen oder wenn ich mit Ihrer Zustimmung mit der Ausführung beginne. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs während des Projekts werden gesondert abgestimmt und in geeigneter Form dokumentiert.

Art der Leistung und Mitwirkungspflichten

Ich erbringe meine Leistungen als selbstständiger Dienstleister mit dem Ziel, Sie bei der Strukturierung, Steuerung und Koordination Ihres Bauprojekts zu unterstützen. Dabei schulde ich eine sorgfältige, fachlich fundierte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten Projekterfolg. Termine, Budgets und Ergebnisse hängen von vielen Faktoren ab, auf die ich nur begrenzten Einfluss habe. Meine Mitwirkung umfasst insbesondere die Vorbereitung und Moderation von Abstimmungen, die Erstellung von Übersichten zu Terminen und Kosten sowie die Dokumentation von Entscheidungen. Entscheidungen selbst verbleiben stets bei Ihnen als Auftraggeber.

Pflichten des Auftraggebers

Für eine sachgerechte Projektsteuerung bin ich auf rechtzeitige und vollständige Informationen angewiesen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung relevanten Unterlagen, Entscheidungen und Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen. Dazu gehören insbesondere Planungsstände, Verträge, Budgetvorgaben und wesentliche Abstimmungen mit anderen Projektbeteiligten. Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus unvollständigen oder verspäteten Informationen entstehen, können zu Anpassungen von Terminen und Vergütung führen. Ich informiere Sie, sobald absehbar ist, dass sich aus solchen Umständen Änderungen ergeben.

Vergütung, Auslagen und Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Vergütung meiner Leistungen auf Basis eines Stunden- oder Tagessatzes zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung sind die zugrunde liegenden Sätze und die voraussichtlichen Aufwände beschrieben. Zusätzlich anfallende Auslagen, etwa Reise- oder Übernachtungskosten, werden transparent ausgewiesen und nach vorheriger Abstimmung abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzug fällig. Gerät der Auftraggeber in Verzug, können gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten anfallen. Ergebnisse können variieren, wichtig ist mir eine transparente, nachvollziehbare Abrechnung.

Termine, Fristen und Anpassungen

Vereinbarte Termine und Fristen sind grundsätzlich unverbindliche Planwerte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgehalten wurde. Ich bemühe mich, abgestimmte Zeitpläne einzuhalten und Verzögerungen frühzeitig anzuzeigen. Kommt es durch Umstände außerhalb meines Einflussbereichs zu Verschiebungen – etwa durch fehlende Entscheidungen, geänderte Planungsstände oder Verzögerungen bei anderen Beteiligten –, passe ich den Projektplan in Abstimmung mit Ihnen an. Zusätzlicher Aufwand durch solche Änderungen kann gesondert vergütet werden, wenn er nicht bereits im ursprünglichen Leistungsumfang berücksichtigt war.

Haftung und Haftungsbegrenzung

Ich hafte für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit hafte ich nur für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Vertragsparteien behandeln alle Informationen, Unterlagen und Kenntnisse, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden und nicht offenkundig sind, vertraulich. Dies gilt insbesondere für Projektunterlagen, wirtschaftliche Daten, Vertragsinhalte und interne Abläufe. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort. Ich bin berechtigt, im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und berufsüblicher Standards anonymisierte Hinweise auf abgeschlossene Projekte als Referenz zu nutzen, sofern hieraus keine Rückschlüsse auf vertrauliche Details möglich sind.

Laufzeit, Kündigung und Abrechnung im Beendigungsfall

Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, etwa wenn eine Partei ihre wesentlichen Vertragspflichten nachhaltig verletzt oder das Vertrauensverhältnis so gestört ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr sinnvoll erscheint. Im Übrigen gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Im Falle einer Kündigung rechne ich die bis dahin erbrachten Leistungen nach den vereinbarten Sätzen ab. Bereits begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Arbeitsschritte werden nach dem erkennbaren Bearbeitungsstand bewertet.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit rechtlich zulässig, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz meines Unternehmens Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Regelungen zum Verbrauchergerichtsstand bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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